Verbindlichkeit von Bestellungen

Erst nach Erhalt einer Auftragsbestätigung von GASTRO-MIET-SERVICE GbR wird Ihre Bestellung verbindlich.

Mietdauer

Die Mietdauer bezieht sich ab Lager auf unsere gültigen Mietgebühren. Die Rückgabe hat spätestens an dem letzten Miettag folgendem Werktag zu erfolgen. Sollte sich die Rückgabe verzögern, ist für jeden weiteren Tag die Tagesmietgebühr für das betreffende Gerät zu entrichten.

Lieferung und Abholung

Anlieferung und Abholung der gewünschten Geräte oder Teile ist unter Umständen möglich. Bei Lieferung gehen die Transportkosten zu Lasten des Mieters. Transportkosten können auch pauschal in Rechnung gestellt werden. Die Gegenstände müssen zur Abholung bereitstehen. Die Lieferkosten umfassen nicht den Auf- oder Abbau sowie das Vertragen der Mietgenstände. Wartezeiten, die der Mieter zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Bei größeren Entfernungen erfolgt der Transport nach gesonderter Vereinbarung.

Fehlmengen, Bruch und Beschädigung

Es besteht für die gemieteten Gegenstände weder eine Haftpflicht- noch eine Transportversicherung. Alle während des Transportes oder Betriebes durch den Mieter entstehenden Schäden gehen zu dessen Lasten. Die gemieteten Gegenstände müssen sich bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand und in den mitgelieferten Behältern befinden. Bruch- oder Fehlstücke werden mit ihrem Reparaturpreis bzw. Wiederbeschaffungswert berechnet. Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis einschließlich Transportkosten ist, soweit nicht anders vereinbart, gemäß unseren Zahlungsbedingungen, die auf der Rechnung abgedruckt sind, zu entrichten. Bei Erstbestellungen ist die Rechnung bei Lieferung oder Abholung zu begleichen.  Bei Nichtabnahme bzw. Rücktritt vom Mietvertrag seitens des Mieters verpflichtet sich dieser zur Zahlung einer Abstandssumme von 100 % des vereinbarten Mietpreises, wenn die Nichtabnahme kurzfristig, d. h. weniger als 2 Wochen vor Lieferung erfolgt. Ausnahmen von dieser Regelung nur nach gesonderter Vereinbarung.

Betrieb der Geräte

Sämtliche Anschlüsse zum Betrieb der Geräte müssen vom Mieter auf dessen Kosten erstellt werden. Die Einweisung in die Bedienung der Maschinen erfolgt durch einen Mitarbeiter des Vermieters, soweit dies möglich ist. Die Geräte sind nicht haftpflichtversichert. Es empfiehlt sich deshalb im Rahmen der von dem Mieter durchgeführten Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch eventuelle Schäden durch den Betrieb der Geräte abdeckt. Fahrzeuge sind, soweit sie zulassungspflichtig sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert.

Weitervermietung

Eine Weiter- bzw. Untervermietung der gemieteten Gegenstände ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Zustimmung der GASTRO-MIET-SERVICE GmbH vorliegt. Für Zelte und WC-Wagen gelten noch zusätzliche Bedingungen, die auf Wunsch ausgehändigt werden.

Sonstiges

Die Vorbestellung größerer Mengen der gewünschten Artikel sollte spätestens 6 Wochen von dem jeweiligen Liefertermin erfolgen. Reinigungsmittel können vom Vermieter gestellt werden und werden nach Verbrauch berechnet. Bei uns unbekannten Kunden können wir die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verlangen.

Rechtliches

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das Amtsgericht Bad Mergentheim. Gemietete Artikel sind Eigentum der GASTRO-MIET-SERVICE GbR. Sollte eine der oben genannten Bestimmungen rechtsungültig sein, wird dadurch eine Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Die Mietgegenstände verlassen unser Lager geprüft in funktionsfähigem Zustand. Da der Betrieb der Geräte außerhalb unseres Einflussbereiches ist, kann eine weitergehende Haftung für Schäden, die durch einen Ausfall eines Gerätes entstehen, nicht geltend gemacht werden. Wir sind jedoch bemüht, nach Möglichkeit ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.